Firmenwagen ohne Fahrtenbuch und ohne 1-Prozent-Methode als Selbstständiger von der Steuer absetzen? Kein Problem, wir sagen Ihnen, wie es geht. Beachten Sie allerdings, dass der Fall, auf dem dieses Urteil beruht, sehr speziell ist.
Als Einnahmen-Überschuss-Rechner dürfen Sie eine Leasing-Sonderzahlung für einen Firmenwagen sofort steuerlich geltend machen, brauchen Sie also nicht über die gesamte Laufzeit zu verteilen.
Wenn Sie ein Fahrtenbuch geführt haben, um die Privatnutzung Ihres Dienstwagens zu ermitteln, können Sie trotzdem die 1%-Methode wählen. Entscheidend ist, dass Ihr Steuerbescheid noch keine Bestandskraft hat.
Der Bundesfinanzhof (Az. VI R 87/04 vom 16.03.2006) hat eine Liste vorgelegt, welche Angaben jedes Fahrtenbuch enthalten muss, nämlich das Datum, das Ziel der Fahrt, die besuchte Person mit Namen oder den genauen Grund der Fahrt.
Die meisten Selbstständigen versteuern die Privatnutzung ihres Geschäftswagens pauschal mit 1% des Listenpreises inkl. Umsatzsteuer. Das ist wesentlich einfacher, als ein Fahrtenbuch zu führen; aber oft auch deutlich kostspieliger. Denn die Steuer ...
Fahrtenbücher müssen ordnungsgemäß geführt werden. Ansonsten dürfen Finanzämter den geldwerten Vorteil für private Fahrten nach einer anderen Methode berechnen. Zu diesem Urteil gelangte das Finanzgericht Düsseldorf.
Ihre privaten Fahrten mit einem Geschäftswagen müssen Sie versteuern. Das können Sie entweder mithilfe der so genannten 1-%-Methode (monatlich wird 1% des Bruttolistenneupreises versteuert) oder einem Fahrtenbuch tun. An Fahrtenbücher darf das Finanzamt ...
Am 20.12.2005 hat die Bundesregierung beschlossen, dass Firmenfahrzeuge nur noch dann steuerlich berücksichtigt werden können, wenn sie zu mehr als 50% betrieblich genutzt werden. Damit wird die Möglichkeit ersatzlos gestrichen, Pkw, die zwischen 10% ...
Die Fahrtenbücher sind weiter im Visier der Finanzämter, und auch der Bundesfinanzhof hat in 2 aktuell entschiedenen Fällen erhebliche Anforderungen an Fahrtenbücher klar gestellt (Bundesfinanzhof, 09.11.05, Aktenzeichen: VI R 27/05 und 16.11.05, ...
Der Begriff des ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs war bisher gesetzlich nicht näher bestimmt. Aus dem Sinn und Zweck der Regelung folgte allerdings, dass die Aufzeichnungen vollständig und richtig sowie leicht zu überprüfen sein müssen. Die Richter ...