von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Doppelte Haushaltsführung
Im oben genannten Fall liegt keine doppelte Haushaltsführung vor. Eine "Zweitwohnung" muss zwar nicht unbedingt eine Wohnung im herkömmlichen Sinne sein, aber ein paar Kriterien müssen erfüllt sein: Eine Zweitwohnung ist eine gemietete oder vom Arbeitgeber zugewiesene Unterkunft, in der der Arbeitnehmer am Beschäftigungsort übernachtet.
Diese Übernachtungsmöglichkeiten gelten auch als Zweitwohnung:
- Möblierte Zimmer,
- Pensions- oder Hotelzimmer,
- Gemeinschaftsunterkünfte (eventuell vom Unternehmen zur Verfügung gestellt) und
- Holzhäuschen in Schrebergärten.
Damit ein Wohnmobil die Kriterien der Zweitwohnung erfüllt und die doppelte Haushaltsführung anerkannt werden kann, müsste es dauerhaft fest auf einem Grundstück abgestellt sein. Dasselbe gilt für Wohnwagen (Hessisches Finanzgericht, 14.04.1988, Az. IX 267/81).
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