Doppelte Haushaltsführung – eine wenig bekannte Möglichkeit, um Steuern zu sparen

Müssen Sie - weil Sie mit Ihrem Unternehmen in einer anderen Stadt arbeiten oder weil Sie näher bei Ihrem wichtigsten Kunden sein müssen - eine zweite Wohnung in einer anderen Stadt anmieten? Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen die Doppelte Haushaltsführung bieten und sparen Sie Steuern.
Doppelte Haushaltsführung als Steuer-Spar-Chance
Machen Sie die Kosten für Ihre Doppelte Haushaltsführung als Betriebskosten geltend. Außerdem gibt es noch andere Möglichkeiten, mit der Doppelten Haushaltsführung Steuern zu sparen.

Grundsätzlich gilt:

Die Kosten für die so genannte Doppelte Haushaltsführung können Sie steuerlich geltend machen, wenn die Doppelte Haushaltsführung rein beruflich veranlasst ist, Sie also nachweisen können, dass die Zweitwohnung nötig und nicht zu groß ist.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dazu vor einiger Zeit ein interessantes Steuerschlupfloch eröffnet, das Sie heute noch nutzen können.
Und das funktioniert so:
  • Wenn Sie verheiratet sind, kann beispielsweise Ihre Frau an Ihrem Arbeitsort eine kleine Wohnung (Richtwert: nicht größer als maximal 60 Quadratmeter) kaufen und an Sie vermieten.
  • Die Verluste, die entstehen, weil die Mieteinnahmen niedriger sind als Abschreibung, Nebenkosten, Zinsen für Bankkredit für den Kauf der Wohnung etc., kann Ihre Frau steuerlich als Verlust geltend machen.
  • Sie wiederum können gezahlte Miete als Betriebsausgaben geltend machen.
Angemessenheit ist wichtige Voraussetzung
Achten Sie darauf, dass die Miete in etwa dem örtlichen Niveau entspricht. Durch die Doppelte Haushaltsführung finanzieren Sie so mithilfe des Finanzamts die Schaffung von Wohneigentum, das ein Baustein in Ihrer Altersabsicherung sein kann. Diese Gestaltung hat das BFH abgesegnet (BFH, Urteil vom 11.03.2003, Az.: IX R 55/01).