Außergewöhnliche Belastungen und deren Berechnung

Im Zusammenhang mit Ihrer Steuererklärung 2010 wollen wir uns dem Bereich der außergewöhnlichen Belastungen widmen. Sie sollten darüber informiert sein, auf welche Art und Weise Ihre außergewöhnlichen Belastungen vom Gesetzgeber beziehungsweise Finanzamt berücksichtigt werden.

Der Gesetzgeber spricht von einer sogenannten zumutbaren Eigenbelastung für den Steuerpflichtigen! Was bedeutet dies für Sie? Hierzu ein Beispiel:

Ein Ehepaar verheiratet 1 Kind:

  • Beide Ehepartner verdienen als Arbeitnehmer zusammen 43.000 €
  • abzüglich Werbungskosten in Höhe von                           1.840 €
  • die Einkünfte als Arbeitnehmer betragen                          41.160 €
  • abzüglich negative Einkünfte aus Vermietung                      1.089 €
  • ergibt die Summe der Einkünfte in Höhe von                     40.071 €

Die Summe der Einkünfte wird auch als der Gesamtbetrag der Einkünfte bezeichnet. Aus diesem Gesamtbetrag errechnet nun das Finanzamt Ihre zumutbare Eigenbelastung! In diesem Beispiel beträgt die zumutbare Eigenbelastung 3% des Gesamtbetrages der Einkünfte, also 1.202 €

Sobald Ihre Aufwendungen diesen Betrag übersteigen, wirken sich Ihre außergewöhnlichen Belastungen auf eine Steuererstattung positiv aus. In unserem Beispiel hatte der Mandant im Kalenderjahr 2010 Aufwendungen in Höhe von 5.927 € . Abzüglich der zumutbaren Eigenbelastung in Höhe von 1.202 € konnten 4.725 € steuermindernd berücksichtigt werden.   

Für den Steuerpflichtigen bedeutet dies in diesem Beispiel, dass er mit einer Steuerrückerstattung in Höhe von 1.906 € rechnen kann. Ohne die Berücksichtigung der außergewöhnlichen Belastungen hätte der Steuerpflichtige lediglich 601 € vom Finanzamt zurückerhalten.

Fazit!
Es lohnt sich also durchaus, auch die außergewöhnlichen Belastungen sozusagen zu planen. Etwa wenn eine größere Zahnsanierung ansteht, so ist es aus steuerrechtlicher Perspektive ratsam, die Kosten in einem Kalenderjahr zu haben und nicht aufgeteilt auf mehrere Kalenderjahre. So profitieren Sie mit einer satten Steuererstattung. Sie sollten auch, falls es Ihnen finanziell möglich ist, auf eine Ratenzahlung verzichten, die sich über mehrere Kalenderjahre erstreckt. Also, die außergewöhnlichen Belastungen immer so hoch wie möglich in ein Kalenderjahr packen.