Der Steuerbescheid ist ins Haus geflattert, aber Sie haben Zweifel an dessen Richtigkeit? Sie können gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen. Ob der Steuerbescheid wegen offenbarer Unrichtigkeit geändert werden kann und muss, hängt von diesen Faktoren ab.
Wenn ein Schreib- oder ein Rechenfehler oder ein sonstiges mechanisches Versehen vorliegt, kann ein bestandskräftiger Steuerbescheid nach § 129 der Abgabenordnung geändert werden.
Ein solcher Fehler liegt nicht vor, wenn das Finanzamt einen bestimmten Antrag nicht berücksichtigt hat, denn das kann auch willentlich geschehen sein.
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Tipp: Legen Sie beim geringsten Zweifel am Steuerbescheid innerhalb von einem Monat Einspruch ein. Ist diese Frist erstmal verstrichen, sind Ihre Chancen auf nachträgliche Änderung sehr gering.
(Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil Az. 6 K 955/99 vom 11.9.2001)