Der Steuerbescheid: Das Finanzamt muss den Versand nachweisen!

Obwohl der Beamte eher für seinen ruhigen Arbeitsstil bekannt ist: Manchmal geht es auch in den Finanzämtern hektisch zu. Vor allem dann, wenn es darum geht, Ihnen einen Steuerbescheid zuzuschicken, der zu verjähren droht. Kann das Finanzamt aber in der ungewohnten Hektik nicht nachweisen, dass der Steuerbescheid ordnungsgemäß zur Post gegangen ist, kann der Steueranspruch gegen Sie verjähren und damit verlöschen.
Steuerbescheid pünktlich angekommen?
So sieht es zumindest das Finanzgericht Baden-Württemberg. Das hat in einem Urteil vom 5. April 2005 (Az.: 1 K 231/04) entschieden, dass das Finanzamt den ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Versand eines Steuerbescheids nachweisen muss, wenn der Empfänger behauptet, den Brief mit dem Steuerbescheid überhaupt nicht erhalten zu haben.

Gehen Sie in einer ähnlichen Situation so vor
Sollten Sie auch in der ähnlichen Situation das Glück haben, dass ein Steuerbescheid, der kurz vor der Verjährung steht, auf dem Postweg verloren geht, gehen Sie so vor:
Fordern Sie das Finanzamt mit dem Hinweis auf das erwähnte Urteil hin auf, den Versand des Steuerbescheids nachzuweisen. Dazu hat das Finanzamt folgende Möglichkeiten, wenn der Steuerbescheid als herkömmlicher Brief verschickt wurde:

  • ein interner Vermerk in der Steuerakte, wann der Brief mit dem Steuerbescheid verschickt wurde
  • glaubwürdige Zeugenaussagen aus der Poststelle, dass der Brief mit Ihrem Steuerbescheid herausgegangen ist.

Kann das Finanzamt solche Nachweise nicht erbringen, haben Sie gute Chancen, die Steuerzahlungen nicht mehr leisten zu müssen. Allerdings ist gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg Revision eingelegt worden und der Bundesfinanzhof muss nun darüber entscheiden (Az. der Revision: II B 70/05).