Gehen Sie in einer ähnlichen Situation so vor
Sollten Sie auch in der ähnlichen Situation das Glück haben, dass ein Steuerbescheid, der kurz vor der Verjährung steht, auf dem Postweg verloren geht, gehen Sie so vor:
Fordern Sie das Finanzamt mit dem Hinweis auf das erwähnte Urteil hin auf, den Versand des Steuerbescheids nachzuweisen. Dazu hat das Finanzamt folgende Möglichkeiten, wenn der Steuerbescheid als herkömmlicher Brief verschickt wurde:
- ein interner Vermerk in der Steuerakte, wann der Brief mit dem Steuerbescheid verschickt wurde
- glaubwürdige Zeugenaussagen aus der Poststelle, dass der Brief mit Ihrem Steuerbescheid herausgegangen ist.
Kann das Finanzamt solche Nachweise nicht erbringen, haben Sie gute Chancen, die Steuerzahlungen nicht mehr leisten zu müssen. Allerdings ist gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg Revision eingelegt worden und der Bundesfinanzhof muss nun darüber entscheiden (Az. der Revision: II B 70/05).