Steuerberater wechseln: Umgehen Sie diese ärgerliche Honorarfalle!

Haben Sie ihn gerade erlebt: den Ärger mit dem Steuerberater? Gerade in Zeiten von Steuererklärungen brauchen Sie eine schnelle Auskunft oder einen Tipp von einem Berater. Der aber ruft einfach nicht zurück! Da überkommt einen schnell der Wunsch, ihn zu feuern. Aber Vorsicht: Wenn Sie Ihren Steuerberater wechseln wollen, obwohl er mitten in den Steuererklärungen für Ihr Unternehmen steckt, können Sie leicht in die Honorarfalle geraten.

Bereiten Sie den Wechsel des Steuerberaters umsichtig vor. Für Sie kommt es darauf an, den Wechsel so zu organisieren, dass Ihnen keine unnötigen Steuerberatungskosten entstehen. Wenn Sie zu schnell bzw. zu früh Ihren Steuerberater wechseln, kann es passieren, dass sowohl der alte als auch der neue Steuerberater für dieselben Angelegenheiten Honorare berechnen darf.

Wenn ein Beratungsvertrag besteht
Für den Fall, dass Sie mit Ihrem Steuerberater einen schriftlichen Beratungsvertrag abgeschlossen haben, sind dort meist auch konkrete Regelungen zur Beendigung des Vertrags enthalten. In der Regel sind Kündigungsfristen vorgesehen. Halten Sie diese unbedingt ein. Eine fristlose Kündigung des Vertrags kommt nur bei einer ernsthaften Störung des Vertrauensverhältnisses in Betracht – zum Beispiel, wenn der Steuerberater einen wichtigen Termin nicht einhält.

Wie Sie ohne Vertag am besten vorgehen
Existiert kein Vertrag und wollen Sie aus Unzufriedenheit mit der Arbeit des Steuerberaters wechseln, gilt Folgendes: Sie müssen Ihrem bisherigen Steuerberater die Chance geben, seine Leistungen nachzubessern, also die Mängel seiner bisherigen Arbeit zu beseitigen (soweit dies noch möglich ist). Verwehren Sie ihm dies, kann er sein Honorar trotzdem verlangen (Oberlandesgericht Koblenz, Az. 3 U 1027/02). Tipp
Bevor Sie Ihren bisherigen Steuerberater wechseln: Setzen Sie ihm eine angemessene Frist, um unterlassene Arbeiten nachzuholen bzw. aufgetretene Fehler zu beseitigen. Danach können Sie noch immer wechseln. Weigert sich Ihr Steuerberater allerdings ernsthaft und endgültig, tätig zu werden, können Sie die Zusammenarbeit sofort beenden.

Wenn Sie sich im Streit getrennt haben
Auch das kommt leider immer wieder vor: Ein Unternehmer trennt sich im Streit von seinem Steuerberater. Der Selbstständige verlangt daraufhin vom Berater die Herausgabe seiner Akten und Unterlagen, die er dem Berater zur Bearbeitung der Steuererklärung übermittelt hat. Der Steuerberater jedoch verweigert die Herausgabe. Ein derartiges Verhalten Ihres bisherigen Steuerberaters müssen Sie sich nicht bieten lassen!

Nämlich nach Beendigung des Mandats ist der Steuerberater verpflichtet, die ihm überlassenen Unterlagen zurückzugeben. Auch seine Handakte oder auch nur einzelne Schriftstücke darf er nicht bis zur Begleichung seiner Rechnung zurückhalten, wenn Ihrem Unternehmen dadurch unangemessene Nachteile entstehen.

Das ist der Fall, wenn die Klärung der Honorarforderung zeitraubend ist und deshalb nicht absehbar ist, wann Sie endlich über die Unterlagen verfügen können (OLG Düsseldorf, Az. 23 U 36/04).