Arbeitszimmer wird vom Arbeitgeber angemietet
In NRW häufen sich offensichtlich die Fälle einer Versicherungsgesellschaft, die von ihren Mitarbeitern ein Arbeitszimmer anmietet. Im Rahmen dieses Modells teilen sich 2 Versicherungsmitarbeiter im „Mutterkonzern“ einen Arbeitsplatz. In der Zeit, in der der Arbeitsplatz belegt ist, arbeitet der 2.Mitarbeiter von zu Hause aus.
Nach Auffassung der OFD Münster verbringt der „Home-Office-Mitarbeiter“ nicht mehr als 50 % seiner gesamten Arbeitszeit in seinem Büro. Konsequenz: Die Kosten für das Arbeitszimmer sind steuerlich nicht abzugsfähig (Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 10 / 2008 vom 27.02.2008).
Nutzen Sie steuerfreie Alternativen
Für viel sinnvoller halte ich die beiden nachfolgenden Vorschläge, mit denen Sie Ihre Mitarbeiter in den Genuss steuerfreier Gehaltsbestandteile bringen können.
1. Anstelle einer Lohnerhöhung können Sie Ihrem Mitarbeiter z. B. einen Laptop zur Nutzung überlassen. Voraussetzung: Die Rechnung muss auf Ihr Unternehmen lauten, denn dann steht Ihnen der volle Betriebsausgabenabzug zu. Der Laptop muss weiterhin zu Ihrem Betriebsvermögen gehören. Er darf also nicht an Ihren Mitarbeiter verschenkt werden.
2. Zusätzlich können Sie noch den DSL- und Telefonanschluss steuer- und sozialversicherungsfrei sponsern.