von Nam Kha Pham, veröffentlicht in Steuern
Für die Spendenbescheinigung sollten Sie diese Ausnahmen von der Regel kennen
Wie so oft gibt es auch beim Zu- und Abflussprinzip Ausnahmen von der Regel. Die betreffen aber ausschließlich so genannte wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (und damit nicht einmalige Spenden).
Zwei typische Beispiele: Die Miete für Januar 2005 wird dem Konto des Vermieters bereits am 31.12.2004 gutgeschrieben. Dann wird die Miete gleichwohl steuerlich für 2005 angerechnet. Gleiches gilt etwa, wenn die Rente für Januar bereits Ende Dezember geleistet wird.
Was die Finanzämter zur Spendenbescheinigung sagen
So weit zur Rechtslage. Die Finanzämter handhaben die Zuordnung der Spenden aber durchaus unterschiedlich. Deshalb sind auch die Antworten der Finanzämter unterschiedlich ausgefallen. Das ist auf den ersten Blick zwar ärgerlich, zeigt andererseits aber auch, dass einige Finanzämter bemüht sind, im Sinne der Vereine eine pragmatische Lösung zu finden. Auf eine solche Lösung haben Sie angesichts der im übrigen eindeutigen Rechtslage allerdings keinen Rechtsanspruch.
Gehen Sie bei ähnlich gelagerten Fällen für die Spendenbescheinigung wie folgt vor:

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