So können Sie die Freibeträge Ihrer Kinder nutzen

Durch geschicktes Umschichten von Kapitalerträgen können Sie die Freibeträge Ihrer Kinder nutzen und damit Steuern sparen.

Kinder können ebenso wie ihre Eltern bestimmte Freibeträge in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Diese Freibeträge kommen Ihren Kindern insbesondere dann zugute, wenn Sie Einnahmen aus Kapitalvermögen haben.

Freibeträge für Kinder 
Folgende Freibeträge stehen Ihren Kindern im Jahr 2010 zu:

  • Grundfreibetrag: 8.004 Euro
  • Sparer-Pauschbetrag: 801 Euro
  • Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 Euro  

Das bedeutet, dass Zinsen, Dividenden und andere Einnahmen aus Kapitalvermögen bis zu einer Höhe von 8.841 Euro im Jahr steuerfrei sind. Bei einer Verzinsung von beispielsweise 3,0 %, bleiben die Kapitalerträge somit durch Nutzung von Freibeträgen bis zu einem Vermögen von 294.000 Euro steuerfrei.

Umschichtung von Vermögen 
Die Schenkung von Kapitalvermögen an Kinder ist bis zu einem Betrag von 400.000 Euro schenkungsteuerfrei. Dieser Freibetrag gilt für jedes Kind. Darüber hinaus kann dieser Freibetrag für Kinder nach Ablauf von zehn Jahren erneut in Anspruch genommen werden. 

Allerdings wird eine Vermögensübertragung innerhalb der Familie nur anerkannt, wenn sie den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Dafür ist es erforderlich, dass die Eltern nach der Schenkung nicht mehr auf das Kapital und die Zinsen ihrer Kinder zugreifen können.  

Befinden sich Kinder noch in der Ausbildung und sind über 18 Jahre alt, ist zusätzlich zu berücksichtigen, das Kindergeld und Kinderfreibetrag für die Eltern ab einer bestimmten Höhe der Einnahmen der Kinder wegfallen. Ferner müssen Kinder mit entsprechend hohen Einkünften Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Zudem sind für bestimmte Fördermaßnahmen (wie zum Beispiel BAföG) bestimmte Einkommensgrenzen und Vermögensgrenzen zu beachten.