von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Steuern
Achtung: Die lineare Abschreibung erlaubt im Jahr der Anschaffung nur eine anteilige Geltendmachung des Abschreibungssatzes.
Beispiel: Sie kaufen im Mai eine Maschine die sie über lineare Abschreibung abschreiben wollen. Der Kaufpreis beträgt 15.000 Euro netto.
Bei einer Nutzungsdauer von 8 Jahren ergibt sich eine jährliche lineare Abschreibung von 1.875 Euro. Da Sie die Maschine erst im Mai erworben haben, können Sie im Erstjahr auch nur 8/12 des AfA-Betrags, hier also 1.250 Euro abschreiben.
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