Umsatzsteuer-Fahndung im Internet: So arbeitet die Schnüffelsoftware XPIDER

Heimlich, still und leise trat Anfang des Jahres eine neue Wunderwaffe bei der deutschen Finanzverwaltung ihren Dienst an. Mit der neuartigen Suchmaschine XPIDER durchforstet das Bundesamt für Finanzen (BfF) systematisch das Internet. Nicht umsonst wurde das BfF in Bonn als Sammelstelle für die steuerlich relevanten Daten eingerichtet.

So arbeitet XPIDER
Bei dem Computerprogramm XPIDER handelt es sich um ein Produkt, das auf dem freien Markt erhältlich ist. Es wurde von einer Software-Schmiede, der Tochter der Deutschen Bank AG, entwickelt. Bislang ist nur eines bekannt: Bei XPIDER handelt es sich um einen neuartigen, lernfähigen Web-Crawler, eine spezielle Suchmaschine wie Google, AltaVista oder Yahoo.

XPIDER durchsucht systematisch Internet-Verkaufsplattformen jeder Art (z. B. eBay, Amazon), sammelt Daten, stellt Querverbindungen zwischen Käufern und Verkäufern her und gleicht die so gewonnenen Informationen automatisch mit anderen Datenbanken und internen Infoquellen der Finanzverwaltung ab, z. B. mit dem Handelsregister und der Datenbank, in der die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-IdNr.) gespeichert wird. Das besondere an XPIDER ist die Lernfähigkeit. XPIDER wird während seiner Suche immer schlauer und weiß bald mehr über Online-Händler, als diese sich träumen lassen. Zu guter Letzt speichert die Software alle gewonnenen Daten so, dass sie später vor Gericht auch Bestand haben.

XPIDER – Fehler im Internetauftritt provozieren Betriebsprüfungen
Die neue Fahndungsmethode kann allen Unternehmen mit eigenem Internetangebot Probleme bescheren. Der Grund: XPIDER kontrolliert systematisch das Angebot deutscher Anbieter nach Unregelmäßigkeiten, beispielsweise fehlenden Adressen, falschen oder gar nicht vorhandenen Steuernummern.
Findet XPIDER auf den untersuchten Seiten solche Anzeichen, geht eine Kontrollmitteilung an das zuständige Finanzamt. Das betroffene Unternehmen landet auf dem Betriebsprüfplan und muss in den nächsten Wochen mit einer Umsatzsteuer-Nachschau oder -Sonderprüfung rechnen.

Praxis-Tipp
Angesichts dieser neuen Lage sollten Sie die Internetseiten Ihres Unternehmens noch einmal kritisch prüfen. Niemand gerät gerne ins Visier der Steuerverwaltung.