von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Steuern
Wie die Desinfektionsmittel, Handschuhe, Atemmasken oder andere Materialien, die Sie wegen der Schweinegrippe in Ihrem Betrieb anschaffen, steuerlich behandelt werden sollen, ist natürlich (noch) nicht gesetzlich geregelt. Auch eine Anweisung der Finanzverwaltung steht bisher noch aus. Jedoch: Generell sind alle Aufwendungen, die betrieblich veranlasst sind, als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Schweinegrippe: Desinfektionsmittel als Betriebsausgaben
Bei der Anschaffung von Desinfektionsmitteln, Reinigungs- und Hygienemitteln und -materialien anlässlich der Schweinegrippe ist diese betriebliche Veranlassung gegeben. Es handelt sich um Maßnahmen, die dazu dienen, den Betriebsablauf zu sichern - und damit sind Ihre Desinfektionsmittel Betriebsausgaben.
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