von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Steuern
Betriebsausgabe: Der Anlass zählt
Messebesuch als Betriebsausgabe: Beispiele
Eine Betriebsausgabe stellen beispielsweise die Aufwendungen für den Besuch der Fachmesse "Fotokina" dar, wenn Sie ein Fotofachgeschäft betreiben. Sind Sie in einer Branche tätig, die nichts mit Fotografie zu tun hat, ist der Besuch privat veranlasst.
Schwieriger ist es bei Messen, die nicht nur für eine bestimmte Branche interessant sind: Ein Besuch der Computermesse CeBit kann auch für Personen, die nicht in der Computerbranche tätig sind, beruflich veranlasst sein. Sind Sie beispielsweise Arzt oder Unternehmensberater und wollen sich über technische Möglichkeiten Ihrer Büroausstattung informieren, können Ihre Aufwendungen für den Messebesuch Betriebsausgaben darstellen.
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