von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Steuern
Sie können also einer ganzen Menge an Geschäftsfreunden Geschenke machen und diese betrieblich veranlassten Aufwendungen als Betriebsausgabe abziehen. Ist der wirtschaftliche Zusammenhang mit Ihrem Betrieb oder der selbstständigen Tätigkeit gegeben, ist die Aufwendung nach § 4 Abs. 4 ESTG eine Betriebsausgabe.
Betriebsausgabe Geschenke: Freigrenze beachten
Wenn Sie nun die Weihnachtsgeschenke an Geschäftfreunde planen, müssen Sie zuerst einmal prüfen, wieviel Sie in diesem Jahr bereits für Geschenke ausgegeben haben. Denn bei den Geschenken für Geschäftsfreunde gilt eine gesetzliche Freigrenze von 35 Euro pro beschenkter Person und pro Jahr.
Wenn Sie der Umsatzsteuer unterliegen, gilt der Betrag plus Mehrwertsteuer - inklusive Mehrwertsteuer, wenn Sie "umsatzsteuerfrei" sind. Überschreiten Sie die Freigrenze auch nur um einen einzigen Cent, können Sie gar nichts als Betriebsausgabe abziehen - der Freibetrag in Höhe von 35 Euro geht komplett verloren. Wenn Sie schon zu großzügig geschenkt haben: Machen Sie aus dem Weihnachtspräsent ein Neujahrsgeschenk.
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