von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Steuern
Büroausstattung: Auch eine kleine Anschaffung ist eine Betriebsausgabe
Kaffeemaschine, Tassen, Teller und Besteck für Besucher und Kunden - diese kleinen Anschaffungen sind betrieblich veranlasst, auch wenn Sie vergleichbare Gegenstände in Ihrem Privathaushalt verwenden könnten. Vergessen Sie auch die kleinen Ausgaben nicht, die zu Ihrer Büroausstattung gehören.
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