von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Steuern
Die Alarmanlage ist nicht als Betriebsausgabe abziehbar,
wenn die Aufwendungen dafür zu den Herstellungskosten des Gebäudes zählen oder wenn Sie der Absicherung der Wohnräume oder des Gebäudes insgesamt dienen. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhof (BFH) hervor (BFH, 16.02.1993, Az. IX R 85/88).
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