Nutzen Ihre Kinder schon Riester?

Eine Riester-Förderung - und damit hohe staatliche Zulagen - können schon Kinder ab 13 Jahren bekommen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie das funktioniert.

Mit der Einwilligung ihrer Eltern dürfen Kinder ab 13 Jahren bereits regelmäßig leichtere Aushilfstätigkeiten übernehmen. Während der Schulzeit sind allerdings maximal 2 Stunden am Tag bei 5 Tagen in der Woche erlaubt. Eine Riester-Förderung kommt aber schon bei wesentlich weniger Arbeitszeit in Betracht.

Kinder: Tätigkeiten für eine Förderung nach Riester
Welche Tätigkeiten für Kinder erlaubt sind, geht aus der Kinderarbeitsschutzverordnung hervor. Bei Kindern besonders beliebt ist zum Beispiel das Austragen von Zeitungen oder die Betreuung von Haustieren.

Um Tätigkeiten der Kinder für eine Riester-Förderung zu nutzen, muss es sich um einen Minijob handeln, der ordnungsgemäß bei der Minijob-Zentrale angemeldet ist.

Darüber hinaus kommt eine Riester-Förderung nur in Betracht, wenn auf die beim Minijob übliche Rentenversicherungsfreiheit verzichtet und der vom Arbeitgeber zu zahlende Rentenversicherungsbeitrag aufstockt wird.

Kinder und Riester: Rentenversicherungsbeiträge aufstocken
Um in den Genuss der Riester-Förderung zu kommen, müssen die Rentenversicherungsbeiträge bei einem gewerblichen Job von 15 auf 19,9 Prozent und bei einem privaten Job von 5 auf 19,9 Prozent aufgestockt werden.

Hierbei ist zu beachten, dass die Aufstockungsbeiträge mindestens auf Basis eines Monatsverdienstes in Höhe von 155 berechnet werden.

Neben der Möglichkeit, die Vorteile von Riester in Anspruch zu nehmen, hat dies noch den Vorteil, dass die Kinder bei einem Aufstockungsbetrag ab 7,60 Euro im gewerblichen oder 23,10 Euro im privaten Bereich "normal" rentenversichert sind.

Staatliche Zulagen durch Riester auch für Kinder
Jeder, der gesetzlich rentenversichert ist, kann auch Zulagen für einen Riester-Vertrag bekommen. Somit besteht für Kinder die Möglichkeit, einen Riester-Vertrag mit einem geringen Monatsbetrag ab 5,00 Euro abzuschließen, um sich so die staatlichen Zulagen von 354 Euro im ersten Jahr und dann jeweils 154 Euro zu sichern.

Die staatlichen Zulagen bekommen Kinder dann, wenn sie mindestens einen Monat im Jahr einer Tätigkeit nachgegangen sind, für die sie Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben.