von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Steuern
Lassen Sie sich die Kindergartengebühren vom Finanzamt bezahlen
Wenn Sie es richtig anstellen, können Sie die Kindergartengebühren für Ihr Kind in voller Höhe von der Steuer absetzen. Natürlich müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So funktioniert es.
Voraussetzung für die Absetzung der Kindergartengebühren ist, dass Sie mit Ihrem Ehe- oder Lebenspartner einen Arbeitsvertrag abschließen. Beschäftigen Sie Ihren Partner z.B. als 400-Euro-Kraft. Jedem Ihrer Angestellten - auch den steuergünstigen 400-Euro-Jobbern - können Sie steuer- und sozialabgabenfreie Zusatzleistungen zukommen lassen. Zum Beispiel: einen Zuschuss zu den Kindergartengebühren.
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Beispiel: Sie zahlen Ihrem Partner 400 Euro für die Mini-Job-Tätigkeit bei Ihnen. Zusätzlich zahlen Sie 75 Euro monatlich als Zuschuss für die Kindergartengebühren Ihres gemeinsamen Kindes im Hort. Die 75 Euro können Sie in voller Höhe absetzen. Und Ihr Lebenspartner muss dafür keine Steuern oder Sozialabgaben zahlen. Wichtig ist, dass der Zuschuss zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird, dass die Kindergartengebühren durch Belege nachgewiesen werden können und dass der Zuschuss auch den anderen Mitarbeitern gezahlt wird.