von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Steuern
Jubiläumsveranstaltung der Firma: Diese Kosten muss der Fiskus anerkennen
Bei Kosten für die Jubiläumsveranstaltung einer Firma ist das Finanzamt immer wieder besonders kritisch. Oft wird von einer privaten Mitveranlassung ausgegangen. Insbesondere dann, wenn der Termin mit dem runden Geburtstag eines Geschäftsführers oder Gesellschafters zusammenfällt. Allerdings: Auch hohe Kosten für ein Firmenjubiläum müssen als Betriebsausgaben anerkannt werden, wenn die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil vom 20.06.2007 ganz klar festgestellt, dass bei einer Jubiläumsveranstaltung nicht automatisch von einer privaten Mitveranlassung ausgegangen werden kann, weil der Gesellschafter einen Tag vorher Geburtstag hatte. Die Richter verlangten eine umfassende Gesamtwürdigung der Umstände für jeden Einzelfall und gingen hier davon aus, dass die Gäste nicht einmal Kenntnis von dem Geburtstag hatten.
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Neben der klassischen Jubiläumsveranstaltung der Firma sind es besonders diese vier Gelegenheiten, die dazu einladen, für leitende Angestellte und mitarbeitende Gesellschafter einen Empfang zu geben: Ein Dienstjubiläum, ein runder Geburtstag, das Aufrücken in eine neue Position und die Verabschiedung in den Ruhestand. In diesen Fällen sind die Kosten nur abzugsfähig, wenn der Empfang ganz überwiegend aus betrieblichem Interesse gegeben wird.
Diese vier Voraussetzungen müssen dazu zusammen vorliegen:
Der Anlass für den Empfang ist beruflich.
Das Unternehmen ist Veranstalter und legt die Gästeliste fest.
Die Gäste werden geladen aus dem beruflichen und geschäftlichen Umfeld des betreffenden Mitarbeiters.
Der Empfang findet in den Räumen der Firma statt.
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