Job als Weihnachtsmann – wie sieht es mit der Steuer aus?

Die Arbeit als Weihnachtsmann ist bei Studenten sehr beliebt. Damit finanzieren sie sich zum Teil das Studium. Aber auch Profis gibt es unter den Weihnachtsmännern, die sich in der Vorweihnachtszeit Geld damit verdienen, den Kindern den Glauben an den Weihnachtsmann zu geben. Beachten muss man allerdings, dass dieses Einkommen möglicherweise steuerpflichtig ist.

Sie wollen als Weihnachtsmann arbeiten. Da werden sich die Kinder bestimmt freuen und vielleicht auch das Finanzamt. Lesen Sie hier wie es um den Weihnachtsmann steuerlich bestellt ist.

Das Beschäftigungsverhältnis

Der Job als Weihnachtsmann kann auf selbstständiger Basis durchgeführt werden, es ist aber auch möglich, dass der Weihnachtsmann als Angestellter arbeitet.

Bestimmt der Arbeitgeber, wann, wo und über welchen Zeitraum der Weihnachtsmann arbeitet, ist das ein sogenanntes abhängiges Beschäftigungsverhältnis. In diesem Fall wird ein Arbeitsvertrag unterschrieben, in dem genau die Anwesenheitszeiten, die Entlohnung, aber auch Kündigungsfristen und Urlaubsanspruch geregelt sind. Dieser Job, sofern der Maximallohn 450 Euro nicht überschreitet, muss der Minijobzentrale gemeldet werden. Da der Job als Weihnachtsmann nur ein Saisonjob ist, kann eine Anmeldung als kurzfristiger Minijobber erfolgen.

Selbstständige Weihnachtsmänner müssen sich nicht bei der Minijobzentrale anmelden. Eine Selbstständigkeit als Weihnachtsmann liegt dann vor, wenn er entweder selbst entscheidet, wo und wie lange er arbeitet oder er bei mehreren Auftraggebern angestellt ist. Vermittlungsagenturen müssen die bei ihnen angestellten Weihnachtsmänner auch bei der Minijobzentrale melden. Weihnachtsmänner, die selbstständig tätig sind, können eine Rechnung an den Auftraggeber stellen. Informationen, ob er steuerpflichtig ist, bekommt er bei dem Deutschen Rentenversicherungsbund.

Wann sind Steuern zu bezahlen?

Der Verdienst als Weihnachtsmann ist steuerpflichtig, muss daher dem Finanzamt gemeldet werden. Liegt der Verdienst unter dem Betrag von 450 Euro, muss eine Meldung an die Minijobzentrale erfolgen. Der Auftraggeber bezahlt an die Minijobzentrale eine Umlage, Sozialversicherungsbeträge sind nicht zu entrichten. Um die Steuern muss sich der Weihnachtsmann selbst kümmern. Die Steuer kann entweder pauschaliert oder individuell berechnet werden.

Ist der Weihnachtsmann nebenbei noch berufstätig, werden die Einkommen zusammengelegt und so die zu bezahlende Steuer berechnet. Studenten müssen das Einkommen als Weihnachtsmann melden. Je nach Gesamtverdienst kann das Auswirkungen auf das BAföG haben. Arbeitslose Personen, die in der Saison als Weihnachtsmann arbeiten, müssen ihr Einkommen beim Jobcenter melden. Generell kommen keine zusätzlichen Steuern auf die Person, die einen Job als Weihnachtsmann annimmt, zu.

Im Zweifelsfalle ist das Finanzamt der kompetente Ansprechpartner, der dem Minijobber Auskunft darüber gibt, wie hoch die Abgaben, also die Steuern für das saisonale Einkommen sind. Anzugeben sind auch eventuelle andere Jobs, die im Jahr angenommen werden oder wurden. Nur dann kann die Steuer für den Job als Weihnachtsmann korrekt berechnet werden.

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