von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Steuern
Computer-Software bis 410 Euro ist als geringwertiges Wirtschaftsgut voll im Anschaffungsjahr absetzbar. Ansonsten beträgt die Nutzungsdauer für Software drei Jahre.
|
|
|
|
| Praxishandbuch Buchführung & Steuern | Steuern sparen für Selbstständige | Rechnungswesen aktuell |
Gast
31. August 2009, 15:19, im Forum Steuern
Bitte loggen Sie sich ein, um zu kommentieren oder Fragen zu stellen.
Sind sie neu hier? Dann registrieren Sie sich jetzt kostenlos.