von Christoph Iser, veröffentlicht in Immobilien & Steuern
Keine Umsatzsteuer auf Vermietungen
Das Gesetz zählt auf welche Vermietungen von Grundstücken in der Umsatzsteuer befreit sind. Danach sind steuerfrei:
Nicht alles ist frei in der Umsatzsteuer
Nicht befreit sind hingegen die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält. Insbesondere die Hotelleistungen fallen in diese Schublade.
Auch die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen ist nicht steuerfrei, es sei denn die Vermietung des Stellplatzes erfolgt im Zusammenhang mit einer langfristigen Wohnraumvermietung.
Ebenfalls ist die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen nicht von der Umsatzsteuer verschont. Sofern es sich jedoch um eine langfristige Vermietung eines Campingstellplatzes handelt, greift die Steuerbefreiung wieder.
Die Vermietung und die Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen) ist darüber hinaus auch nicht steuerfrei. Dies gilt auch, wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind.
|
|
|
|
| Praxishandbuch Buchführung & Steuern | Steuern sparen für Selbstständige | Rechnungswesen aktuell |
Keine Kommentare vorhanden
Jetzt kommentieren oder fragen
Bitte loggen Sie sich ein, um zu kommentieren oder Fragen zu stellen.
Sind sie neu hier? Dann registrieren Sie sich jetzt kostenlos.