Umsatzsteuer bei der Vermietung: Vorteil durch Verzicht auf Steuerfreiheit (Option)

Auch wenn die eigentliche Vermietung einer Immobilie grundsätzlich umsatzsteuerfrei ist, so besteht doch die Option zum Verzicht auf Steuerbefreiung und zur Umsatzsteuerpflicht.

Vermietung einer Immobilie: Vorteil durch Option zur Umsatzsteuer
Zwar mag man zunächst denken, dass der Verzicht auf eine Steuerbefreiung in punkto Vermietung einer Immobilie unsinnig ist, zumal dem Steuersparfuchs dabei die Haare zu Bergen stehen.

Dennoch kann es Sachverhalte geben, in denen damit ein wirtschaftlicher Vorteil verbunden ist. Der Grund hierfür ist die mit der Steuerpflicht eintretende Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Dieser stellt meist einen konkreten Vorteil bei der Vermietung einer Immobilie dar.

Vorsteuerabzug ist ein Vorteil
Sofern eine Vermietung einer Immobilie steuerfrei in der Umsatzsteuer stattfindet, kann der Vermieter die, ihm in Eingangsrechnungen in Rechnung gestellte, Umsatzsteuer (Vorsteuer) nicht seitens des Finanzamtes erstattet bekommen und ist damit unter dem Strich wirtschaftlich belastet.

Sofern jedoch auf die Befreiung der Umsatzsteuer für Vermietungen von Immobilien verzichtet wird, kann die bezahlte Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden. Die Umsatzsteuer hingegen wird nicht zu einer Mehrbelastung, da sie zwar an das Finanzamt abgeführt wird, jedoch auch seitens des Mieters bezahlt wird.

Schauen Sie sich zum besseren Verständnis und zur Erläuterung dieses Effektes die Berechnungsbeispiele im kommenden Beitrag an.