von Christoph Iser, veröffentlicht in Immobilien & Steuern
Voraussetzungen bei Vermietung an Angehörige
Der Überprüfung von Mietvertragen zwischen Angehörigen kommt in der Praxis besondere Bedeutung zu, damit gewährleistet werden kann, dass der Vertrag auch steuerliche Anerkennung erfährt. Grundlegend müssen bei der Vermietung an Angehörige daher zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Fremdvergleich ist hier das entscheidende Stichwort. Dies bedeutet, dass nur, wenn der Vertag mit dem Angehörigen auch dem üblichen entspricht, was man mit einem fremden Dritten vereinbart und durchgeführt hätte, ist man auf der sicheren Seite. Jegliche Vereinbarungen, die schon danach "riechen", dass sie nur im Hinblick auf das Verwandtschaftsverhältnis getroffen wurden, können schädlich sein.
Gesamtwürdigung des Sachverhaltes auch bei Angehörigen
Inwieweit die Forderungen an einen Vertrag zwischen nahen Angehörigen und damit die Voraussetzung für dessen Anerkennung erfüllt sind, ist anhand der Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten zu beurteilen.
Sofern diese Beurteilung ergibt, dass der Mietvertrag nicht dem Üblichen unter fremden Dritten entspricht, ist die steuerliche Anerkennung zu versagen. Im Gegenzug muss jedoch herausgestellt werden, dass nicht jede geringfügige Abweichung vom Üblichen sofort die steuerliche Nichtanerkennung zur Folge hat.
Alleine ausschlaggebend ist daher immer, dass die Gesamtwürdigung des Sachverhaltes deutlich widerspiegelt, dass die ernsthafte Vereinbarung und die tatsächliche Durchführung des Mietvertrages mit Sicherheit feststehen.
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