Wie Sie bei der Steuergestaltung vorgehen sollten

Damit der Aufwand den einzelnen Gebäudeteilen zugerechnet werden kann, ist im Anschaffungsfall eine nach außen hin erkennbare Zuordnungsentscheidung zu treffen. Dabei ist zu unterscheiden ob es sich um die Anschaffung oder die Herstellung eines Objektes handelt. Im Folgenden wird daher beschrieben, wie Sie vorgehen müssen, damit es auch mit der Steuergestaltung bei Darlehenszinsen rund um die Immobilie klappt.

Steuergestaltung, wenn Sie eine Immobilie kaufen
Im Anschaffungsfall findet diese nach außen hin erkennbare Zuordnungsentscheidung am besten bereits im notariellen Kaufvertrag statt. Optimal ist daher, wenn aus dem Notarvertrag eine genaue Aufteilung des Kaufpreises auf die jeweiligen Gebäudeteile zu entnehmen ist. Eine solche Aufteilung setzt selbstverständlich voraus, dass diese nicht willkürlich geschieht, sondern die tatsächlichen Werte der einzelnen Teile widerspiegelt.

Sowohl die in Quadratmeter zu bemessende Größe als auch eine unterschiedliche Ausstattung der einzelnen Grundstücksteile ist zu berücksichtigten. Soweit der aufgeteilte Wertansatz des Gesamtkaufpreises nicht unangemessen ist, ist aufgrund der Verwaltungsverfügung auch der Finanzbeamte an diese gebunden.

Steuergestaltung im Herstellungsfall
Im Herstellungsfall muss der Aufwand ebenfalls gesondert den einzelnen Gebäudeteilen zugeordnet werden. Sinnvoll geschieht dies hier dadurch, dass der oder die Bauunternehmer bereits gesondert abrechnen und so der Aufwand direkt dem vermieteten oder dem selbst genutzten Teil zugeordnet werden kann.

In Fällen, in denen eine gesonderte Abrechnung fehlt, liegt es am Immobilieneigentümer, in einer Aufstellung den Aufwand gesondert auszuweisen und auf die entsprechenden Gebäudeteile zu verteilen. Kosten, die das Gesamtgebäude betreffen (Außenanstrich, Dacheindeckung etc.) sind dabei immer aufgrund der Flächenrelation zuzuordnen.

Fehlt es insgesamt an einer angemessenen und nachvollziehbaren Zuordnungsentscheidung, können die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten insgesamt nur im Verhältnis der Flächen auf die einzelnen Gebäudeteile aufgeteilt werden. Die Weiterentwicklung des Beispiels (vgl. Beitrag mit der Beispielsrechnung) zeigt die Aufteilung des Kapitals und dem folgend auch den steuermindernden Ansatz der Schuldzinsen, wenn es mangels Zuordnung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht zu einer geglückten Steuergestaltung kommt.

Das alles entscheidende Stichwort, rund um diese Steuergestaltung lautet: Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Darlehenszinsen und Aufwendungen.