Steuererklärung: Sind Anwaltskosten im Bezug auf Immobiliendarlehen absetzbar?

Werbungskosten, die in der Steuererklärung berücksichtigt werden können, sind grundsätzlich alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen aus der Immobilie. Im hier geschilderten Rechtstreit musste nun geklärt werden, was mit Anwaltskosten im Bezug auf ein Darlehen für eine Immobilie ist.

Darlehen der Immobilie streitbefangen
Der Eigentümer einer Immobilie ist gezwungen aufgrund von Streitigkeiten um ein Darlehen, mit dem er die vermietete Immobilie finanziert hat, einen Anwalt einzuschalten. Da das Darlehen zur Anschaffung der Immobilie dient, die nun vermietet wird und dadurch Einnahmen erzielt werden, ist alles, was mit dem Darlehen zusammenhängt, als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzbar.

Daher muss das Finanzamt auch etwaige Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit dem Darlehen für die Immobilie als Werbungskosten in der Steuererklärung anerkennen, so die erstinstanzliche Entscheidung des Finanzgerichtes Köln. Die Entscheidung ist unter dem Aktenzeichen 10 K 1272/07 ergangen.

Abzug der Werbungskosten in der Steuererklärung weiter strittig
Auch wenn aufgrund der Definition der Fall doch eigentlich klar sein sollte, haben die kölschen Finanzbeamten gegen das erstinstanzliche Urteil Revision beim Bundesfinanzhof in München eingelegt. Dort ist das Verfahren nun unter dem Aktenzeichen IX R 47/08 anhängig.

Wer daher in einem ähnlich gelagerten Sachverhalt ebenfalls Probleme mit dem Fiskus hat, weil dieser den Abzug der Werbungskosten für ein Darlehen der Immobilie in der Steuererklärung nicht zulassen will, sollte unter Verweis auf das Verfahren Einspruch einlegen. Über die schließendliche Entscheidung und wer nun tatsächlich Recht hat, werden wir berichten.