Photovoltaikanlagen und die Steuer: Steuernummer für die Umsatzsteuer

Ohne Steuernummer (oder alternativ dazu der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der Europäischen Union) geht heutzutage bei der Umsatzsteuer nichts mehr. So auch bei Photovoltaikanlagen.

Betreiber einer Photovoltaikanlage braucht eine Steuernummer
Wenn sich der Betreiber der Photovoltaikanlage für die Option zur Steuerpflicht in der Umsatzsteuer entscheidet, benötigt das Versorgungsunternehmen eine (Umsatz-)Steuernummer, welche das Finanzamt aufgrund der dort einzureichenden Unternehmensanmeldung erteilen wird.

Ohne Weiterreichung der Umsatz-Steuernummer wird das Versorgungsunternehmen nicht mit Umsatzsteuer abrechnen, da dem Versorgungsunternehmen insoweit der Vorsteuerabzug versagt werden würde (vgl. auch die Ausführungen zu ordnungsgemäßen Rechnungen beim folgenden Beitrag Vorsteuerabzug).

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer geht auch
Alternativ zur Umsatzsteuernummer des Finanzamtes kann auch beim Bundeszentralamt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt werden, die dann dem Energieversorgungsunternehmen vorgelegt werden kann.

In aller Regel ist diese Vorgehensweise auch zu empfehlen, da ein Fremder über die Kenntnis der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer keinerlei weitere Informationen über Sie erhalten kann. Wenn ihm hingegen die Steuernummer in die Hände gerät, könnte dies anders aussehen.