von Christoph Iser, veröffentlicht in Immobilien & Steuern
Direkter Vergleich Nießbrauch
Während im alten Recht sofort 74.100 € an Schenkungsteuer zu entrichten war, wurden darüber hinaus jedoch noch 76.950 bis zum Wegfall des Nießbrauches zinslos gestundet. Dem gegenüber steht im neuen Recht eine Schenkungssteuer von 75.900 €.
Auch wenn die Details des Sachverhaltes aufgrund der unterschiedlichen zugrunde liegenden Bewertungsberechnungen, den unterschiedlichen Freibeträgen und nicht zu letzt wegen der unterschiedlichen Kapitalisierung des Nießbrauches nicht 1:1 vergleichbar sind, zeigt das Resultat eine klare Linie.
Das neue Recht ist unter dem Strich um 75.150 € günstiger in dieser Berechnung. Gestaltungen mit dem Instrument des Nießbrauches können daher durchaus von Vorteil sein.
Weiterführende Links zum Thema Nießbrauch in der Schenkungsteuer
Hier finden Sie eine Auswahl von weiterführenden Links, die Ihnen unter Anderen die Hintergründe zur Erbschafts- und Schenkungsteuerreform liefern und Ihnen helfen die eigene Immobilie selber bewerten zu können:
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