von Christoph Iser, veröffentlicht in Immobilien & Steuern
Nießbrauch im neuen Recht
Seit Anfang 2009 wird der Nießbrauch im Schenkungssteuerrecht von dem Wert der Schenkung abgezogen. Eine Stundung wie zu vor ist nicht mehr existent.
Beispielsachverhalt
Der 75jährige Vater schenkt seinem Sohn in 2007 eine Immobilie. Im alten Rechts hatte die Immobilie einen Steuerwert von 1 Million €. Aufgrund der geänderten Bewertungen wird im neuen Recht ein höherer Wert resultieren, angenommen werden hier 1,3 Millionen €. Im Gegenzug behält sich der Vater den Nießbrauch an der Immobilie vor. Der Jahreswert des Nießbrauches beträgt 50.000 €.
Der kapitalisierte Wert des Nießbrauches ist gegenüber der Berechnung im alten Recht ebenfalls gestiegen, da insoweit das Bundesfinanzministerium neue Tabellen für die Berechnung eines Kapitalwertes einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung veröffentlicht hat.
Berechnung Nießbrauch im neuen Recht
Steuerwert der Immobilie 1.300.000 Persönlicher Freibetrag (neu) 400.000 abzüglich kapitalisiertem Wert des Nießbrauches 393.950 Steuerpflichtiger Erwerb 506.050 gerundet 506.000 darauf 15% Steuer entspricht (sofort zu zahlen) 75.900
Vergleichen Sie im 4. Teil beide Resultate.
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