Neue Entscheidung: Arbeitszimmer als Werbungskosten

Seit Anfang 2007 kann ein Arbeitszimmer nur noch als Werbungskosten zum Abzug gebracht werden, wenn es der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Diese Regelung ist arg umstritten und eine neue Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichtes liefert nun weitere Munition.

Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen
Im Verfahren über den vorläufigen Rechtsschutz (Aussetzung der Vollziehung) hat das Niedersächsische Finanzgericht brandaktuell (Az: 7 V 76/09) wegen der Kosten zweier häuslicher Arbeitszimmer eines Lehrerehepaares im Sinne der Steuerpflichtigen entschieden. Die Kläger können nun auf Ihrer Lohnsteuerkarte für 2009 den Freibetrag hinsichtlich der durch das Arbeitszimmer entstehenden Werbungskosten eintragen und zahlen so weniger Lohnsteuer.

Der erkennende Senat ließ keinen Zweifel daran, dass er nicht nur aufgrund der ernstlichen Zweifel der verschiedenen Literaturmeinungen im Sinne der Steuerpflichtigen entschieden hat. Vielmehr hegt auch der Senat selber ernstliche verfassungsrechtliche Zweifel. Im eigenen Streitfall empfiehlt es sich auch auf die Entscheidung der niedersächsischen Richter zu verweisen.

Weiter Munition im Kampf um das Arbeitszimmer
Weiter Unterstützung und Hintergrundinformationen rund um das Arbeitszimmer finden Sie noch in den folgenden Beiträgen:

Neues zum häuslichen Arbeitszimmer 

Das Häusliche Arbeitszimmer: Neues Verfahren anhängig (Teil 1) 

Das Häusliche Arbeitszimmer: Neues Verfahren anhängig (Teil 2)

Regelung zum Arbeitszimmer verfassungswidrig? (Teil 1)

Regelung zum Arbeitszimmer verfassungswidrig? (Teil 2)

Volle Werbungskosten wenn es kein Arbeitszimmer ist