von Christoph Iser, veröffentlicht in Immobilien & Steuern
Absolute „No Goes“ in einem Mietvertrag mit Angehörigen
Punkte, die direkt zur Aberkennung des Mietvertrages führen, werden in einer allgemeingültigen Rundverfügung aus Frankfurt genannt. In der Praxis ist daher pingelig darauf zu achten, dass dies in einem Mietvertrag mit einem Angehörigen auf keinen Fall auftaucht oder passiert. Insbesondere sind hier zu nennen:
Das müssen Sie ebenfalls bei einem Mietvertrag mit Angehörigen vermeiden
Tatsachen, die nicht sofort zur Aberkennung des Mietvertrages führen, sondern in ihre Gesamtheit alles Indizien dafür sind, dass der Vertrag nicht dem Üblichen entspricht, sind wie folgt:
Für die Praxis ist hier zu sagen, dass sich bei den letzten drei Punkten ein Kampf mit der Finanzverwaltung durchaus lohnen kann. Grundsätzlich ist jedoch die Gesamtheit zu betrachten, was bedeutet, dass bei einem Zusammentreffen mehrerer dieser Gründe eine steuerliche Anerkennung ebenfalls versagt werden wird. Wer daher den Vertrag mit seinem Verwandten gestalten kann, sollte sich von Anfang an so positionieren, dass er gegenüber dem Finanzamt niemals in Erklärungsnot gerät.
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