Kann ein Wohnwagen Zweitwohnungssteuer auslösen?

In der Tat, Sie lesen die Überschrift richtig. Findige Beamte einer Stadt im Münsteraner Raum wollten die Zweitwohnungsbesteuerung unter Anderem auch für Wohnwagen und Wohnmobile durchführen. Erst das Oberverwaltungsgericht Münster klärte den Sachverhalt.

Der Hintergrund
Die Zweitwohnungssteuer war in letzter Zeit sehr viel im Gespräch bzw. besser gesagt Gegenstand von Gerichtsverfahren. Ein Streitpunkt war beispielsweise, dass Studenten für ihre Studentenbude Zweitwohnungssteuer entrichten sollten. Mit der Zweitwohnungsbesteuerung ist es dabei so, dass die Gemeinden selber bestimmen können, ob die Stadt eine Zweitwohnungsbesteuerung durchführt oder großzügiger weise komplett darauf verzichtet.

Geregelt wird dies in der aller Regel in der Zweitwohnungssteuersatzung der jeweiligen Gemeinde. Selbstverständlich werden hier auch die weiteren Details bestimmt. So regelte seinerzeit eine Gemeinde im Münsteraner Raum, dass die Zweitwohnungssteuer auch auf Wohnwagen und Wohnmobile, die nicht nur vorübergehend auf eigenen oder fremden Grundstücken abgestellt werden zu erheben ist.

Anders ausgedrückt: Egal ob es sich um einen Dauercamper auf einem bestimmten Campingplatz handelt oder ob das Campinggefährt im einen Garten steht und einmal jährlich zur Urlaubsfahrt genutzt wird, die Gemeinde kassierte die Zweitwohnungssteuer. 

Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes
Gegen diese Praxis wehrten sich die arg besteuerten Camper und wie sich zeigen sollte wehrten sie sich mit Recht und Erfolg. In der Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Münster (Az: 22 A 210/95) stellten die Richter eindeutig klar, dass eine Zweitwohnungsbesteuerung auf Wohnmobile und Wohnwagen Quatsch ist.

Dabei unterschieden sie zwei Fallkonstellationen. Zum einen machten die Richter klar, dass Campingkarossen auf eigenem Grundstück nicht zum längeren Verweilen geeignet sind, da es insoweit bereits an den entsprechenden Hygiene- und Versorgungseinrichtungen fehlt. Auf den Campingplätzen sind diese zwar zum anderen vorhanden, jedoch dienen diese Wohnwagen und Wohnmobile lediglich der Wochenend- oder Naherholung.

Unter dem Strich wird in ihnen jedoch nur gelegentlich übernachtet, weshalb keine Nutzung auf Dauer vorliegt. Die städtischen Beamten müssen daher in die Röhre gucken und haben auf die Zweitwohnungsbesteuerung zu verzichten.