von Christoph Iser, veröffentlicht in Immobilien & Steuern
Immobilien und ihre Werbungskosten
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Wenn also daher ein Veranlassungszusammenhang zu den erzielten Mieteinnahmen besteht, können die entsprechenden Kosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden. Der Veranlassungszusammenhang und die Einkünfteerzielungsabsicht sind dabei von entscheidender Bedeutung. Lesen Sie dazu die Serie "Werbungskosten ja oder nein?":
Beitragsüberblick zu Werbungskosten bei Immobilien
Da die Werbungskosten direkten Weges auch über die Belastung der Steuern durch die Vermietung der Immobilie entscheiden, sind die Streitfragen in der Rechtsprechung unendlich:
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| Unternehmens-Steuern aktuell | Controlling für Entscheider | Rechnungswesen aktuell |
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