Jahresrückblick 2009: Grunderwerbsteuer für die Immobilen

Grundsätzlich jeder Kauf einer bebauten Immobilie oder eines unbebauten Grundstücks unterliegt der Grunderwerbsteuer. Für Eigentümer einer Immobilie liegt die Bedeutung dieser Steuerart daher auf der Hand.

Bedeutung der Grunderwerbsteuer
Da die Grunderwerbsteuer nur mit ganz wenigen Ausnahmen bei jedem Verkauf bzw. Kauf einer Immobilie oder eines Grundstückes fällig wird, ist sie als Einnahmequelle des Staates nicht auf die hinteren Ränge zu verschieben. Laut der Statistik des Statischen Bundesamtes über das Steueraufkommen wurden über die Grunderwerbsteuer immerhin über 5,8 Milliarden in 2008 eingenommen. Die politisch so arg umkämpfte Erbschaftsteuer hingegen erwirtschaftete im selben Jahr lediglich über 4,7 Milliarden.

Vergleicht man die Zahlen aus 2007 wird dir Diskrepanz noch größer. Die Grunderwerbsteuer liegt hier bei einem Steueraufkommen von etwa 6,1 Milliarden, während die Erbschaftsteuer nur 3,7 Milliarden gebracht hat. Die Statistik über das Steueraufkommen können Sie beim Statistische Bundesamt einsehen.

Hinweise zur Grunderwerbsteuer
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