von Christoph Iser, veröffentlicht in Immobilien & Steuern
Belastung mit Einkommensteuer und Gewerbesteuer
Wer eine Immobilie veräußert, kann dies sowohl im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, insbesondere im Rahmen eines gewerblichen Grundstückshandels machen, er kann aber auch damit eine reine Vermögensverwaltung durchführen.
Der entscheidende Unterschied besteht dabei in der Höhe der Steuerbelastung, weshalb Abgrenzungskriterien einer reinen Vermögensverwaltung von dem Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels enorme Bedeutung zukommen.
Beitragsüberblick zum gewerblichen Grundstückshandel
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