von Christoph Iser, veröffentlicht in Immobilien & Steuern
Einkünfteerzielungsabsicht ohne Vermietung
So gilt die Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht beispielsweise nicht bei der Vermietung einer unbebauten Immobilie. Ebenso können Leerstandszeiten problematisch werden. Lediglich Mietausfälle sprechen nicht für das Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht. Zeitverträge hingegen können schon problematischer sein. Im Folgenden daher eine Übersicht zu den Spezialfällen des Jahres 2009.
Spezialfälle 2009 der Einkünfteerzielungsabsicht bei Immobilien
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