von Christoph Iser, veröffentlicht in Immobilien & Steuern
Vermietungen mit Einkünfteerzielungsabsicht
Die Vermietung an sich ist für jedermann erkennbar und daher auch nicht schwer nachzuprüfen. Daher wird bei Vermietungen die Einkünfteerzielungsabsicht eines Steuerpflichtigen grundsätzlich angenommen. Dennoch gibt es in der Rechtsprechung häufig Probleme, insbesondere dann, wenn die Vermietung einer Immobilie gerade nicht statt findet oder es sich um Spezialtatbestände handelt.
Einkünfteerzielungsabsicht als Weg zu den Werbungskosten
Im Folgenden daher die Beiträge des letzten Jahres, denn ohne Einkünfteerzielungsabsicht auch kein Abzug von steuermindernden Werbungskosten.
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