Einspruch gegen Steuerbescheide: So machen Sie bei der Vermietung mehr absetzbar!

In zahlreichen Beiträgen geben wir Einspruchsempfehlungen, um mehr Werbungskosten absetzbar zu machen oder verweisen auf anhängige Verfahren vor den Gerichten in Sachen Vermietung. In diesem Beitrag erfahren Sie nun in aller Kürze, wie Sie am besten gegen den Bescheid vorgehen und was zu tun ist.

Sind im Steuerbescheid nicht alle Werbungskosten als absetzbar eingestuft, obwohl die Aufwendungen eigentlich absetzbar sind, müssen Sie sich wehren. Hierzu können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides Einspruch gegen diesen einlegen. Neben dem Einspruch gibt es selbstverständlich auch einfache Anträge auf Änderung des Steuerbescheides. In aller Regel ist jedoch der Einspruch zu bevorzugen, da dieser Ihre Rechte am besten schützt.

Die gute Nachricht vorab: Der Einspruch ist kostenfrei, es werden also seitens des Finanzamtes keinerlei Gebühren oder dergleichen in Rechnung gestellt.

Verfahren zur Vermietung anhängig
Wenn Sie sich mit Ihrem Einspruch an ein Musterverfahren zur Vermietung anhängen wollen, um so mehr Werbungskosten absetzbar zu machen, müssen Sie im Rahmen des Einspruches einfach auf das entsprechende Verfahren verweisen. In unseren Fachartikeln geben wir Ihnen hierzu immer das entsprechende Aktenzeichen an, welches Sie schlicht in Ihren Einspruch zitieren.

Im Weiteren sollten Sie daher mit dem Einspruch auch einen Antrag auf Ruhen des eigenen Verfahrens stellen. Sofern das Musterverfahren bereist vor einem obersten Bundesgericht wie dem Bundesfinanzhof anhängig ist, wird das Finanzamt Ihren Einspruch bei Seite legen und auf den Ausgang des Musterverfahrens warten.