Häusliches Arbeitszimmer: Beteiligung des Finanzamts an der Erneuerung des Gartens

Es klingt unglaublich, wurde jetzt aber sogar vom Bundesfinanzhof "abgesegnet": Die Kosten für eine Erneuerung Ihres privaten Gartens können (innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen) steuerlich abzugsfähig sein.
Vorausgesetzt, Sie haben ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer. Im entschiedenen Fall befand sich das Arbeitszimmer in einem Einfamilienhaus. Bei Arbeiten an der Außenfassade wurde der Garten in Mitleidenschaft gezogen. Außerdem musste eine Ringdrainage legt werden. Dazu der Bundesfinanzhof: Befindet sich das Arbeitszimmer in einem Eigenheim oder in einer selbstgenutzten Eigentumswohnung, zählen auch die anteiligen Kosten für Reparaturarbeiten am Haus grundsätzlich zu den abzugsfähigen Kosten. Und: Werden bei den Reparaturarbeiten am Haus die Außenanlagen in Mitleidenschaft gezogen oder zerstört, handelt es sich um Folgeschäden dieser Arbeiten. Mit der Folge, dass die Kosten für die Beseitigung dieser Folgeschäden dann ebenfalls anteilig dem häuslichen Arbeitszimmer zuzurechnen (BFH, VI R 27/01).
Vorausgesetzt, Sie haben ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer. Im entschiedenen Fall befand sich das Arbeitszimmer in einem Einfamilienhaus. Bei Arbeiten an der Außenfassade wurde der Garten in Mitleidenschaft gezogen. Außerdem musste eine Ringdrainage legt werden. Dazu der Bundesfinanzhof: Befindet sich das Arbeitszimmer in einem Eigenheim oder in einer selbstgenutzten Eigentumswohnung, zählen auch die anteiligen Kosten für Reparaturarbeiten am Haus grundsätzlich zu den abzugsfähigen Kosten. Und: Werden bei den Reparaturarbeiten am Haus die Außenanlagen in Mitleidenschaft gezogen oder zerstört, handelt es sich um Folgeschäden dieser Arbeiten. Mit der Folge, dass die Kosten für die Beseitigung dieser Folgeschäden dann ebenfalls anteilig dem häuslichen Arbeitszimmer zuzurechnen (BFH, VI R 27/01).

Es klingt unglaublich, wurde jetzt aber sogar vom Bundesfinanzhof „abgesegnet“: Die Kosten für eine Erneuerung Ihres privaten Gartens können (innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen) steuerlich abzugsfähig sein.