Das Bundesverfassungsgericht hat nach fünf Jahren den Mindesthebesatz der Gewerbesteuer bestätigt. Dieser wurde zum 1. Januar 2004 auf 200 Prozent festgelegt.
Wer als Freiberufler tätig ist, kann nicht davon ausgehen, dass grundsätzlich alle seine Tätigkeiten gewerbesteuerfrei sind. Üben Sie auch gewerbliche Tätigkeiten aus (Beispiel: EDV-Berater, der auch Software verkauft), müssen Sie damit rechnen, ...
Die Überlassung von Praxiseinrichtungen an freie Mitarbeiter und die Übernahme der Abrechnung unterliegen der Umsatz- und Gewerbesteuer, wenn die üblichen Freibeträge überschritten werden. Denn diese Leistungen gelten als nicht heilberuflich.
Bis einschließlich 2003 bestand die Möglichkeit, dass Gemeinden von sich aus auf die Erhebung von Gewerbesteuer verzichteten. Durch die in 2004 eingeführte Änderung der Gewerbesteuer ist dies nun nicht mehr möglich, da ein Mindesthebesatz von 200% ...
Nach der Gewerbeordnung müssen Gewerbetreibende zum Beginn ihrer gewerblichen Tätigkeit bei der Stadt bzw. Gemeinde, in der sie sich niederlassen, eine Gewerbeanmeldung durchführen. Bei der Gewerbeanmeldung werden umfangreiche Angaben erhoben, die ...
Freiberufler können aufatmen: Die Diskussion um die Gewerbesteuer ist vom Tisch. Wenn Sie Freiberufler sind, bleibt es bei der Befreiung von der Gewerbesteuer, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am 28.05.2008 veröffentlichten Beschluss endgültig ...
Immer wieder stellt sich die Frage, ob selbstständige EDV-Berater freiberuflich tätig sind oder ein Gewerbe ausüben. Im ersten Fall wären Sie von der Gewerbesteuer befreit. Der Bundesfinanzhof hat bei dieser Thematik jetzt endgültig für Klarheit ...
Eine nebenberufliche Tätigkeit setzt üblicherweise einen Hauptberuf voraus. Sie können Steuerfallen vermeiden, indem Sie freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten getrennt erfassen, denn der Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit unterliegt nicht ...