Geschenke für Geschäftsfreunde und Mitarbeiter

Keine Frage: Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft – und schaden auch der guten Geschäftsbeziehung nicht. Freude schenken und die Kosten als Betriebsausgaben abziehen, das ist die Idealvorstellung. Das Finanzamt spielt dabei allerdings nur mit, wenn Sie bestimmte "Spielregeln" einhalten. Hier die beiden wichtigsten:
  • Empfänger der Präsente müssen Geschäftsfreunde sein, z.B. befreundete Unternehmer, Lieferanten und Kunden.
  • Der Wert der Präsente darf maximal 35 Euro pro Person/Jahr betragen. In diesem Betrag nicht enthalten sind Umsatzsteuer und Verpackungs- und Versandkosten.
Vorsicht vor diesen beiden "Steuerfallen"
1. Freigrenze beachten
Bei dem Betrag von 35 Euro handelt sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Kostet das Präsent auch nur einen Cent mehr, entfällt der gesamte Betriebsausgabenabzug. Und: Die 35-Euro-Freigrenze gilt für alle Geschenke eines Kalenderjahres an einen Empfänger. Auch für Geschenke an Personen, die dem Geschäftsfreund nahe stehen (etwa seine Ehefrau oder die Kinder).
2. Aufzeichnungspflichten
Buchen Sie die Kosten einzeln auf ein separates Konto und dokumentieren Sie die Namen der beschenkten Geschäftsfreunde sowie den Anlass, so gibt es später bei Betriebsprüfungen keine böse Überraschung.
Worauf es bei Geschenken an Mitarbeiter ankommt
Empfänger der Präsente können alle Mitarbeiter sein – egal, ob sie in Vollzeit, in Teilzeit oder auf 400-Euro-Basis arbeiten. Und: Die Kosten für Mitarbeitergeschenke können Sie ohne Einschränkungen als Betriebsausgaben absetzen.

Vorsicht: Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei sind jedoch nur kleine Aufmerksamkeiten bis zu 40 Euro (inklusive Umsatzsteuer) pro Anlass. Geldgeschenke gehören allerdings stets zum Arbeitslohn.