von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Steuern
Gebrauchte Wirtschaftsgüter sonderabschreiben
Verwenden Sie für die Herstellung eines Wirtschaftsguts mehr als 10% gebrauchte Bestandteile, handelt es sich insgesamt um ein gebrauchtes Wirtschaftsgut. Folglich haben Sie keinen Anspruch auf eine Investitionszulage und dürfen auch keine Sonderabschreibung vornehmen.
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Investitionszulage und Sonderabschreibung: Wann handelt es sich um ein gebrauchtes Wirtschaftsgut?
Ausnahme: Sie verwirklichen eine neue Idee, so dass damit ein andersartiges Wirtschaftsgut entsteht. So ist z.B. eine Maschine neu, die der Kompostierung von Bioabfällen dient, wenn ihre Bestandteile vorher eine andere Funktion hatten (BFH, Urteil Az. III R 53/04 vom 17.11.2005).
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