Finanzamt überprüft in Kürze alle Rentner

Durch Rentenbezugsmitteilungen können die Finanzämter feststellen, welche Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen. Zugleich erkennt der Fiskus, ob die Rentner ihre Einkünfte in der Vergangenheit korrekt versteuert haben.

Nachdem Mitte des vergangenen Jahres bereits ein großer Teil der Steueridentifikationsnummern verteilt wurde, folgt für die Rentner in diesem Herbst der nächste Schritt der Finanzverwaltung. Alle Renten und andere Altersbezüge wie aus Direktversicherungen oder Pensionskassen werden nach der Bundestagswahl elektronisch an den Fiskus übermittelt.

Durch diese Rentenbezugsmitteilungen können die Finanzämter feststellen, welche Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen. Zugleich erkennt der Fiskus, ob die Rentner ihre Einkünfte in der Vergangenheit korrekt versteuert haben.

Welche Renten-Daten werden übermittelt?
Der Fiskus erhält die Daten zu Renten ab dem Jahr 2005. Übermittelt werden Renten und andere Leistungen der gesetzlichen und privaten Rentenversicherer. Betroffen sind somit nicht nur die Altersrenten, sondern zum Beispiel auch Hinterbliebenenbezüge und Erwerbsminderungsrenten, Auszahlungen aus Pensionskassen, Pensionsfonds und weitere Altersbezüge. Nur Unfallrenten aus der Berufsgenossenschaft werden den Finanzämtern nicht mitgeteilt, da diese vollständig steuerfrei sind.

Sind Renten steuerpflichtig?
Entgegen einer weitverbreiteten Auffassung sind die meisten Renten grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Steuerfrei sind nur bestimmte Renten, wie zum Beispiel Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Kriegs- sowie Wehrdienst- und Zivildienstbeschäftigtenrenten oder Wiedergutmachungsrenten.

Somit sind die meisten Renten steuerpflichtig, vor allem die Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten und Arbeiter, Witwen- und Waisenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Erwerbsminderungsrenten.

Müssen Rentner dann auch Steuern zahlen?
Zu einem gewissen Teil wird mit der Rente Kapital zurückgezahlt, das Rentner und ihre früheren Arbeitgeber eingezahlt haben. Diese Kapitalrückzahlung unterliegt nicht der Einkommensteuer.

Das Kapital ist aber auch verzinst worden. In jeder Rentenzahlung steckt deshalb auch ein Zinsanteil:

                Rentenzahlung = Kapitalrückzahlung + Zinsen

Der Zinsanteil ist – wie zum Beispiel auch Zinsen aus Sparguthaben – einkommensteuerpflichtig. Die Steuer wird daher nicht aus der gesamten Rentenzahlung berechnet, sondern nur aus diesem Zinsanteil, dem sogenannten Ertragsanteil.

Wie hoch ist die Steuer auf Renten?
Die Besteuerung mit dem meist geringen Ertragsanteil führt in vielen Fällen dazu, dass auf die ausgezahlten Renten keine Einkommensteuer gezahlt werden muss.

Davon abgesehen können viele Rentner neben ihrer Kranken- und Pflegeversicherung weitere Kosten abziehen, wie zum Beispiel Spenden, Krankheitskosten, Behindertenpauschbeträge, Handwerkerrechnungen und andere Dienstleistungen im Haushalt.

Leider ist es nicht möglich, eine bestimmte Rentenhöhe zu benennen, ab der eine Steuer anfallen kann. Lediglich wenn ausschließlich gesetzliche Renten bezogen werden, können sich Rentner an einer Rente von ca. 19.000 Euro pro Person und Jahr orientieren, bis zu der wahrscheinlich keine Steuer anfällt. Für alle Rentner, die nach 2005 in Rente gegangen sind, fällt diese Grenze jedoch bereits niedriger aus.

Besteht Handlungsbedarf für Rentner?
Auch wenn voraussichtlich viele Rentner keine Steuern zahlen müssen, besteht dennoch auch für diese Rentner Handlungsbedarf. Vor allem wenn Nebeneinkünfte (z. B. aus Kapitalanlagen oder aus Vermietung) neben der Rente zu berücksichtigen sind, ist die Grenze schnell erreicht, ab der eine Steuererklärung abgegeben werden muss.

Das gilt ebenso bei Nebentätigkeiten oder auch Firmenrenten. Firmenrenten schlagen vor allem dann zu Buche, wenn für sie eine Steuerkarte beim ehemaligen Arbeitgeber abzugeben ist. Anders als eine normale Rente sind die Bezüge aus der früheren Beschäftigung nicht nur zu einem bestimmten Prozentsatz, sondern voll steuerpflichtig. Lediglich ein Versorgungsfreibetrag ist abzuziehen.

Wer als Rentner auf der sicheren Seite sein will, sollte daher klären, ob er für Jahre ab 2005 eine Steuererklärung nachzuholen hat.