von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Steuern
Wenn das Finanzamt die Steuernummer verweigerte, geschah dies mit der Begründung, die selbstständige unternehmerische Tätigkeit werde angezweifelt. Damit wollten sich die Ämter im Vorhinein gegen Umsatzsteuerbetrug absichern. Im vor dem BFH verhandelten Fall ging es um ein Unternehmen, in dem nach Meinung des Finanzamtes Betrug weit verbreitet sei.
Der Bundesfinanzhof hatte für die Vorsichtsmaßnahmen des Finanzamtes jedoch kein Verständnis. Durch die Praxis, keine Steuernummern zu erteilen, würden auch unbescholtene Existenzgründer mitbestraft, so die Ansicht des BFH.
Das Recht auf Berufsfreiheit werde verletzt, da die Verweigerung einer Steuernummer einem Wettbewerbsverbot gleichkäme (BFH vom 26.02.2008, Az. II B 6/08). Konkret bedeutet dieses Urteil: Sollten Sie Existenzgründer sein, ist das Finanzamt verpflichtet, Ihnen eine Steuernummer zuzuteilen.
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