von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Steuern
Wenn Ihre Mitarbeiter das Jobticket nur selten nutzen und lieber mit dem Auto zur Arbeitsstätte fahren, werden sie sich vielleicht gegen die pauschale Versteuerung wehren. Das wäre dann allerdings unberechtigt.
Bereits die Möglichkeit, mit dem Jobticket die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, stellt einen geldwerten Vorteil dar. Ob die Mitarbeiter das Gehaltsextra tatsächlich ausnutzen oder nicht, ist für die Besteuerung nicht von Bedeutung.
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