von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Steuern
Der Fiskus versucht Druck auszuüben
Weigern Sie sich dann, Auskunft über die Mittelherkunft zu geben, reagieren die Beamten wenig erfreut. In aller Regel wird die ungeklärte Einzahlung auf Ihrem Privatkonto Ihrer GmbH als verdeckte Gewinnausschüttung zugerechnet, um Sie zur gewünschten Auskunft zu bewegen.
Der BFH ist auf Ihrer Seite
Lassen Sie sich dies nicht gefallen und verweisen Sie auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26.02.2003, Az. I R 52/02. In dem oben beschriebenen Fall haben die BFH-Richter im Sinn der Steuerzahler entschieden.
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