Ein Benzingutschein im Wert von maximal 44 € pro Kalendermonat und Mitarbeiter bleibt lohnsteuerfrei. Allerdings hat die Finanzverwaltung die Voraussetzungen dafür bereits im letzten Jahr verschärft, was im Betriebsalltag allerdings längst nicht immer beachtet wird (Oberfinanzdirektion Düsseldorf, Verfügung vom 7.7.2005, Az. S 2334 A – St 22). Danach darf der Benzingutschein keinen konkreten Euro-Betrag enthalten.
Mit folgender Formulierung lässt sich diese Steuerfalle leicht umgehen:
"Gutschein für Herrn/Frau … über 30 Liter Super-Benzin, einzulösen bei der Tankstelle …"
Achtung: Der geldwerte Vorteil aus dem Benzingutschein, der bei einem Dritten (z. B. Tankstelle oder Verbrauchermarkt mit angeschlossener Tankstelle) einzulösen ist, fließt dem Mitarbeiter in dem Moment zu, in dem er den Gutschein von Ihnen erhält (R 104a Abs. 3 Satz 1 LStR).
Das bedeutet konkret: Maßgebend für die Prüfung der 44-Euro-Freigrenze ist somit der Literpreis am Tag der Übergabe des Gutscheins. Spätere Preisänderungen sind unerheblich. Dokumentieren Sie deshalb den aktuellen Tagespreis im Lohnkonto (z. B. durch eine schriftliche Bestätigung Ihrer Tankstelle). Nehmen Sie außerdem auch Kopien der ausgehändigten Benzingutscheine zu Ihren Lohnunterlagen.