von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Steuern
Für diese geordenete Aufbewahrung sollten Sie allerdings sorgen, denn ansonsten darf das Finanzamt die Höhe Ihrer Bareinnahmen schätzen. Im Regelfall müssen dann merklich höhere Einnahmen versteuert werden, als Ihnen tatsächlich zugeflossen sind (Bundesfinanzhof, 07.02.2008, Az. X B 189/07).
Und: Auch bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ohne Kassenbuch müssen Sie diese Belege mindestens zehn Jahre lang aufbewahren.
Es ist beispielsweise ausreichend, sämtliche Ausgangsrechnungen chronologisch abzulegen, sortiert nach dem Tag des Geldeingangs. Sie können sie auch nach Rechnungsnummern sortieren und in Listen eintragen.
Für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung genügt es auch, wenn Sie auf den Rechnungen notieren, wie der Geldeingang erfolgte, auf dem Konto oder als Barzahlung.
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