von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Steuern
Ansparabschreibungen bzw. Investitionsabzugsbeträge können Sie für die Herstellung oder Anschaffung dieser Wirtschaftsgüter bilden:
Bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter wie:
Vorausgesetzt, diese Wirtschaftgüter gehören zu Ihrem Anlagevermögen.
Deshalb können Sie auch Ansparabschreibungen bilden für
Keine Ansparabschreibungen können Sie für diese Wirtschaftsgüter bilden:
Unbewegliche Wirtschaftsgüter wie beispielsweise
Geleaste Wirtschaftsgüter (auch für eine Leasingsonderzahlung können Sie keinen Investitionsabzugsbetrag bilden)
Umlaufvermögen, das heißt: Wirtschaftsgüter, die zum Verkauf oder Verbrauch bestimmt sind. Ein Händler kann also keine Ansparabschreibungen für größere Warenlieferungen nutzen.
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